2025-02-08 IDOPRESS
Niemand hat etwas gegen Klimaschutz,aber wer soll das alls durchführen und bezahlen,fragte Bürgermeister der Gemeinde Albershausen,Bidlingmaier,wir als Gemeinde,aber auch z. B. unsere Landwirt,sind nicht in der Lage,die geforderten Arbeiten zu leisten. Die meisten Forderungen sind bereits anderweitig geplant,wie z. B. der Hochwasserschutz. Deshalb muss gefragt werden,wo sind die weiteren Vorteile für die Gemeinden. Was wir brauchen,sind Förderungen des Hochwasserschutzes und der Feuerwehr.
Staib kritisierte,dass das Konzept in alle Bereiche der Verwaltung und auch der privaten Bereich der Bürger eingreift. Die Stabstelle ist sicher gut und die Kommunikation besonders wichtig,um die Sensibilität bei den Bürgern zu stärken. Zu bemängeln ist aber,dass nicht alle Kommunen im Landkreis (nur 11) sich an dem Konzept beteiligen,so dass es kein einheitliches Bild über den Landkreis gibt. Auch fehlen uns noch konkrete Maßnahmen. Wichtig ist die Beschränkung auf drei Jahre,so dass wir die Wirkung dann hinterfragen können.
Zeeb findet das Konzept prinzipiell richtig,denn man kann nicht konzeptlos arbeite. Wir müssen ins Handeln kommen. Wichtig ist auch die geplante Zusammenarbeit mit der Energieagentur auf deren Netzwerk man zurückgreifen kann.
Reiff sieht die Befristung auf drei Jahre nicht zielführend. Der Klimawandel ist in drei Jahren nicht beendet.
Landrats Wolff bemerkt,dass freiwillige Maßnahmen aus Kostengründen zunehmend kritisch gesehen werden. Man muss aber langfristig sehen,was man mit dem Geld erreichen kann. In drei Jahren werden wir unter dem Hintergrund der dann vorliegenden Finanzmittel neu entscheiden.
Abstimmung: Bei 7 Neinstimmen angenommen
Info:
Deutschland setzt das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) vom 01.07.2024 den strategischen und verbindlichen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund,Ländern und Kommunen. Entsprechend § 3 des KAnG beschloss das Bundeskabinett am 11.12.2024 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den
Klimawandel 2024. Vorsorge gemeinsam gestalten (DAS 2024)“. Die Deutsche Klimaanpassungsstrategie legt im Bereich der kommunalen Anpassungsplanung das Ziel fest,„dass bis 2030 für 80 Prozent der von den Ländern im Rahmen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes §12 Absatz 1 dazu verpflichteten Gemeinden
bzw. Landkreise Klimaanpassungskonzepte vorliegen“. Dieses Ziel hat der Landkreis Göppingen mit Beschluss des vorliegenden Klimaanpassungskonzeptes bereits erreicht.
In Baden-Württemberg gilt das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW vom 01.02.2023). Viele der vom Klimawandel betroffenen Handlungsbereiche aus § 5 Absatz 2 KlimaG BW liegen in der Zuständigkeit der Landkreise. Aus § 7 KlimaG BW ergibt sich ein Klima
Berücksichtigungsgebot. Ferner fordert § 5 KlimaG BW eine „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“,welcher der Landkreis mit der Vorlage des Konzeptes nachkommt.
Zudem kann Klimawandelanpassung als öffentliche Aufgabe gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 der Landkreisordnung verstanden werden.
Mit Vorlage des Klimaanpassungskonzeptes erfüllt der Landkreis demnach die Anforderungen des KAnG,ein Klimaanpassungskonzept vorzulegen und dazu die Kommunen zu unterstützen. Ebenso entspricht die Vorlage eines Konzeptes der Zielsetzung der Deutschen Klimaanpassungsstrategie von 2024 und trägt zur
Konformität mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden Württemberg 2023 bei.
Sachlage und Begründung
Mittels umfassender Anpassungsmaßnahmen will der Landkreis Göppingen seine Widerstandsfähigkeit gegenüber den fortschreitenden und akuten Folgen des Klimawandels erhöhen. Risiken,Schäden und Kosten durch Klimafolgen sollen vermieden und Chancen bestmöglich genutzt werden. Frühzeitiges und
vorausschauendes Handeln zahlt sich hierbei besonders aus. Anpassungskosten nicht nur geringer als spätere Folgekosten durch klimabedingte Schäden,sondern Klimaanpassung trägt wesentlich zum Erhalt der Lebensgrundlagen und der Lebensqualität im Landkreis bei.
Das vorliegende Konzept liefert hierfür die Grundlage. Es ist auf der Basis von Diskussionen mit und Rückmeldungen von Kommunen und von Bürgerinnen und Bürgern (insbesondere die Zielgruppe Jugendliche) unter intensiver Beteiligung der betroffenen Ämter der Kreisverwaltung entstanden. Für elf Kommunen im Landkreis wurden lokal spezifische Maßnahmenkataloge erarbeitet,die nun durch Beschluss
ihrer Gremien zur Umsetzung gebracht werden können (die Gemeinde Drackenstein hat den lokalen Maßnahmenkatalog am 24.11.2024 bereits beschlossen).
Ausgehend von der Vorstellung der Ziele des Klimaanpassungskonzeptes (Kapitel 1) und vom gesetzlichen Rahmen (Kapitel 2) wird in Kapitel 3 der Prozess seiner Entstehung geschildert. Die bisherigen (Kapitel 4) und zukünftig erwarteten (Kapitel 5) klimatischen Veränderungen im Landkreis werden analysiert und die
Betroffenheiten und Handlungsbedarfe im Landkreis herausgearbeitet (Kapitel 6),um darauf aufbauend die Handlungsschwerpunkte in elf Kreiskommunen zu vertiefen (Kapitel 7). Abschließend wird eine Strategie zur Verankerung der Klimawandelanpassung im Landkreis erarbeitet (Kapitel 8). Mit dem Maßnahmenkatalog (Kapitel 9) und der Verstetigungsstrategie (Kapitel 10) wird der Weg in einen klimaangepassten Landkreis aufgezeigt. Die Umsetzung wird wiederum begleitet werden von Controlling und Monitoring (Kapitel 11),sowie von der Kommunikation zur Aktivierung aller relevanten Akteure im Landkreis (Kapitel 12).
Der Maßnahmenkatalog der Verwaltung beinhaltet insgesamt 74 Maßnahmen. Davon sind 21 „etabliert“,d.h. bereits in der Praxis umgesetzt und 19 Maßnahmen sind „laufend“,das heißt bereits Teil des „Tagesgeschäfts“ in den Fachämtern. 34 Maßnahmen sind als zukünftig erforderlich beschrieben. Von diesen 34 Maßnahmen wurden durch die Fachämter zwölf als sogenannte „Leuchtturm-Maßnahmen“ priorisiert,aufgrund ihrer Strahlkraft für die Öffentlichkeit oder Multiplikatoren ebenso wie ihrer Übertragbarkeit auf die Kommunen. Diese Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden,beziehungsweise die Voraussetzung hierfür geschaffen und mögliche Hemmnisse abgebaut werden.
Das entstandene umfassende Kartenmaterial ist in seiner Methodik kompatibel mit dem von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg am 23.01.2025 veröffentlichten Klimaatlas Baden-Württemberg. Die gemeinsam mit den Kommunen erarbeiteten Vorschläge für Maßnahmen der Klimaanpassung in ihren Zuständigkeiten sind,soweit abgeschlossen,in der Anlage 1 mit aufgeführt,sind aber aufgrund der lokalen Zuständigkeit vom Beschluss durch den Ausschuss für Umwelt und Verkehr und durch den Kreistag ausgenommen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept wurde vom Stabsbereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung ein Antrag auf Anschlussförderung gestellt. Dieser beinhaltet auch einen Arbeitsplan für die nächsten drei Jahre zur Umsetzung prioritärer Maßnahmen aus dem Konzept. Der
Antrag befindet sich in der Phase der Nachverhandlungen,und eine Weiterführung des Vorhabens wurde in Aussicht gestellt. Der endgültige Förderbescheid ist mit Abschluss der Nachverhandlungen zu erwarten.
Hintergrund zum Prozess
Mit dem Beschluss des Ausschusses vom 05.07.2022 (BU 2022/130) zur Einrichtung einer Stelle für Klimafolgenanpassung wurde der Grundstein zur systematischen Beschäftigung mit dem Thema und zum vorliegenden Klimaanpassungskonzept gelegt.
Mittels Organisationsverfügung vom 01.11.2023 wurde die im Umweltschutzamt angesiedelte Geschäftsstelle Klimaschutz zum Stabsbereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung umbenannt. Diese
neue Bezeichnung folgte den um die Klimaanpassung erweiterten Aufgabenschwerpunkten.
Am17.03.2023 legte der Verwaltungsausschuss mehrheitlich fest,dass das Schlüsselthema „Klimafreundlicher Landkreis“ in „Klimaschutz und Klimawandelanpassung“ geändert wird (BU 2023/029).
Am07.05.2024 beauftragte der Ausschuss die Verwaltung einstimmig,einen Antrag auf Anschlussförderung zum Klimaanpassungsmanagement vorzubereiten,im Rahmen der DAS A.2- Förderung des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz,nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
(Förderschwerpunkt A.2- Umsetzung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung (Anschlussvorhaben).
Die Einreichung des Antrages erfolgte am 30.09.2024 und befindet sich mittlerweile in der Nachverhandlungsphase.
Ein Beschluss über die erforderlichen Haushaltsmittel des Eigenanteils für 2025 wurde entsprechend des Antrages separat mit der regulären Haushaltsplanung für 2025 eingebracht (BU 2024/081). Diese Mittel wurden gemeinsam mit dem Kreishaushalt durch Kreistagsbeschluss am 10.12.2024 genehmigt (BU 2024/168).
Das Klimaanpassungskonzept wird / wurde in der 19. Sitzung des Klimaschutzbeirats am 21.01.2025 vorgestellt und beraten.
Joachim Abel
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