2025-02-19 HaiPress
„Trotz Verbesserungen ist der Entwurf zu einem Landesmobilitätsgesetz nochmals zu überarbeiten. Das Gesetz in jetziger Form würde den bürokratischen Aufwand und die Kosten für die Betriebe steigen lassen. Das gilt insbesondere für die Passagen zur Bereitstellungsverpflichtung von Mobilitätsdaten und zum Mobilitätspass“,resümiert Dr. Axel Nitschke,Hauptgeschäftsführer der IHK-Rhein-Neckar,die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Verkehrsfragen federführend ist.
Seine Kritik äußerte er auf der BWIHK-Veranstaltung ‚Braucht Baden-Württemberg ein Landesmobilitätsgesetz?‘ Hier diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg,von Unternehmen,Städtetag und Landkreistag über Inhalte und Herausforderungen des Landesmobilitätsgesetzes.
Die Betriebe würden auch mit den verbliebenen Modellen des Mobilitätspasses zusätzlich belastet werden. Insbesondere Unternehmen,die im Besitz von Fahrzeugen sind,würden bei der Abgabe für Kfz-Halter zur Kasse gebeten. Es liegt nun in den Händen der Landkreise und Kommunen,im Interesse ihrer Wirtschaft diese Abgabe nicht einzuführen.
„Immerhin hat die grün-schwarze Koalition auf die Kritik der Wirtschaft reagiert und in wohl intensiven Gesprächen die beiden Mobilitätspass-Varianten ‚City-Maut‘ und ‚Arbeitgeberabgabe‘ aus dem Gesetz gestrichen“,so Nitschke. Diese Varianten,die den Kommunen zusätzliche ÖPNV-Angebote finanzieren sollten,hätten die Betriebe enorm belastet. Die Unternehmen leisteten aber bereits über die Gewerbsteuer große Beiträge,damit die ÖPNV-Infrastruktur in den Kommunen finanziert wird. Mit Jobtickets für ihre Mitarbeiter leisten sie darüber hinaus bislang einen freiwilligen Beitrag zur ÖPNV-Finanzierung.
Des Weiteren sollen EU-Vorgaben zur Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen – beispielsweise für Busunternehmen des Nahverkehrs – jetzt nur 1:1 umgesetzt statt übererfüllt werden. Schon diese 1:1-Umsetzung wird für die Betriebe eine große Herausforderung und Belastung sein. Auch will sich das Land nun erfreulicherweise der Branchenvereinbarung anschließen,wodurch die Erfüllung der EU-Vorgaben auch bundeslandübergreifend im Verbund möglich ist. „Dies unterstützen wir ausdrücklich“,so Nitschke.
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von weit mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es,in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-,Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.
PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag
03-11
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