2025-07-15 IDOPRESS
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Ehemaliger Starkoch Schuhbeck vor Gericht: Aus grobem Eigennutz gehandelt
Foto: Peter Kneffel / dpa
Im Prozess gegen Alfons Schuhbeck wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs mit Coronahilfen hat das Landgericht München I den Starkoch unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs verurteilt. Es verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
Nach Überzeugung des Gerichts waren die von Schuhbeck geführten gastronomischen Betriebe bereits seit längerer Zeit pleite,dieser betrieb seine Geschäfte aber dennoch fort. Dadurch verloren zahlreiche Gläubiger viel Geld. »Letztendlich sind Sie zu groß geworden«,sagte Richter Uwe Habereder an den 76-Jährigen gerichtet. Schuhbeck habe seine »Firmen auf eine Art und Weise betrieben,wie es sich für einen Geschäftsmann zumindest nicht gehört«.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten für den 76-Jährigen gefordert – unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung,Betrugs,Subventionsbetrugs und vorsätzlichen Bankrotts.
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Sein zweiter Anwalt Joachim Eckert betonte Schuhbecks »eisernen Willen« sowie »die Bereitschaft,immer zu arbeiten«. Heute mache er den »Eindruck eines gebrochenen,alten,kranken Mannes«. »Über Jahre hinweg hat er mit seinem Kochen,seinen Shows im Zelt oder im Fernsehen den Leuten glückliche Stunden beschert – und ich denke,das wird auch bleiben.«
Schuhbecks Firmen haben einen riesigen Schuldenberg hinterlassen: Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig laut aktuellem Stand insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss der verschiedenen Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden können.
mik/dpa
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