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Parkgebühren an den Beruflichen Schulzentren des Landkreises kommen ab 1. Oktober 2025

2025-07-30 IDOPRESS

Finanzlage des Landkreises erfordert Handeln,um weiter in Bildung investieren zu können. Parkgebühren auf moderatem und sozialverträglichem Niveau.

Wie der Verwaltungsausschuss des Göppinger Kreistags in seiner Sitzung am 11. Juli beschlossen hat,werden an den Beruflichen Schulzentren Göppingen und Geislingen sowie an der Paul-Kerschensteiner-Schule Bad Überkingen ab 1. Oktober Parkgebühren eingeführt. Der Landkreis Göppingen informiert über Hintergründe und Details.

„Dem Landkreis Göppingen ist ein gutes Lehr- und Lernniveau wichtig. Er investiert aus diesem Grund – trotz äußerst kritischer Finanzlage – sehr viele Mittel in seine Bildungseinrichtungen. Die Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung sollen dazu beitragen,dass dieses Niveau erhalten wird“,so ein Sprecher des Landratsamts.

Die Einführung der Parkgebühren an den Beruflichen Schulen des Landkreises wurde bereits in der Vergangenheit diskutiert. Aufgrund der aktuell sehr prekären Haushaltslage und angesichts intensiver Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung,war dieser Schritt nun aus Sicht des Landkreises unausweichlich.

„Unsere Parktarife an den Beruflichen Schulen bewegen sich auf einem vergleichsweise moderaten und sozialverträglichen Niveau“,wird seitens des Landratsamts betont. „Der Landkreis Göppingen ist überzeugt,mit der Gestaltung des Tarifsystems an den Beruflichen Schulzentren ein ausgewogenes und faires Modell anzubieten.“

Dies macht auch der Vergleich zu anderen Landkreisen deutlich. Der Tagestarif des Landkreises Göppingen liegt bei 1 Euro,der Wochentarif bei 3,50 Euro. In anderen Landkreisen werden täglich bis zu 2,40 Euro verlangt. Die Preise liegen auf dem untersten Niveau dessen,was den Aufwand,der mit der Einführung der Gebühren verbunden ist,noch rechtfertigt. Zudem sind auch insbesondere Personengruppen betroffen,welche über ein eigenes Einkommen verfügen.

Die Einführung der Parkgebühren reiht sich ein in eine Vielzahl von Maßnahmen,die zum einen das Ausgabeniveau des Landkreises verringern und zum anderen zusätzliche Einnahmen generieren sollen. In diesem Zusammenhang sind auch die Erhöhung der Parkgebühren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes und der Parktarife des Parkhauses des Landratsamtes zu erwähnen. Der Landkreis Göppingen strebt grundsätzlich bei seinen Konsolidierungsbemühungen eine möglichst ausgewogene Belastung aller Betroffenen bzw. Gesellschaftsbereiche an. Die jetzige Einführung von Parkgebühren muss auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung bewertet werden.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht vermittelbar,Parkraum,für dessen Unterhaltung und Bereitstellung dem Landkreis nicht unerhebliche Kosten entstehen,weiterhin unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Auch mit Blick auf die Kosten für die Inanspruchnahme des ÖPNV ist eine kostenlose Bereitstellung von Parkplätzen nicht mehr angezeigt. So müssen beispielsweise für das Deutschland-Ticket JugendBW monatlich 29 Euro bzw. für das Deutschland-Ticket 58 Euro bezahlt werden.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen,dass die Tarife für das Schulpersonal und die Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung von Ferienzeiten etc. nahezu identisch sind,worauf der Landkreis auch sehr großen Wert legt. Der Landkreis Göppingen gibt hinaus die zusätzlichen Servicekosten,die für das moderne und bequeme Angebot,Parkscheine per App zu lösen,anfallen,nicht an die Schülerinnen und Schüler weiter.

Selbstverständlich wird durch die Einführung der Parkgebühren auch ein Anreiz für eine stärkere Inanspruchnahme des ÖPNV-Angebotes geschaffen und damit ein Beitrag geleistet,den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen und den Parkdruck auf den knappen Parkflächen der Beruflichen Schulzentren insgesamt zu verringern. Nicht vergessen werden darf,dass zum Beispiel das Berufliche Schulzentrum Göppingen mit einer eigenen Linie in einer guten Taktung bedient wird. Dies wird finanziell durch den Landkreis Göppingen gewährleistet.

Das nun geplante System soll in einigen Monaten evaluiert werden. In diesen Prozess sollen auch Verbesserungsvorschläge und Rückmeldungen aus dem Bereich des Schulpersonals und der Schülerinnen und Schüler einfließen.

Zusatzinformation:

Zum Vergleich der Tarife für Schulpersonal und Schülerinnen und Schüler:

38 Schulwochen à 3,50 Euro ergeben eine Belastung von 133 Euro im Schuljahr für die Schülerinnen und Schüler,das Schulpersonal bezahlt im selben Zeitraum 132 Euro.

Durch den Verwaltungsausschuss wurde zudem das Zeitfenster der Gebührenpflicht angepasst; anstatt bis 18 Uhr wird die Gebührenpflicht nur bis 17 Uhr bestehen.

PM Landratsamt Göppingen Amt für Hochbau,Gebäudemanagement und Straßen

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