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Neue Klima- und Greenwashing-Klagen gegen Condor, Continental und weitere: Deutsche Umwelthilfe geht gegen mehr als 30 Unternehmen wegen Greenwashing und Verbrauchertäuschung vor

2025-09-16 HaiPress

Mangelhafte Aufklärung und untaugliche Kompensationsprojekte: DUH reicht neue Klagen gegen Condor,Continental,Cookware Company,WMF,Hoffmann und Vorwerk ein

Außerdem 28 neue Verfahren gegen weitere dreiste Fälle von Greenwashing durch Unternehmen

DUH fordert Bundesregierung auf,sich auf europäischer Ebene für verpflichtende Vorab-Prüfung umweltbezogener Aussagen einzusetzen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) startet eine Großaktion gegen irreführende,verbrauchertäuschende und falsche Werbeversprechen über vermeintliche Umweltvorteile von Produkten,Dienstleistungen und ganzen Unternehmen. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat an unterschiedlichen Landgerichten insgesamt sechs Unterlassungsklagen eingereicht.

Diese richten sich gegen die Condor Flugdienst GmbH,die Flugreisen mit „nachhaltiger Technologie“ sowie einem CO2-Ausgleich bewirbt,die Zukunftsversprechen des Autozulieferers Continental AG über „100 % Klimaneutralität bis 2050“,Werbungen für Bratpfannen von WMF und anderen Herstellern mit dem längst gesetzlich vorgeschriebenen Umwelt-Standard „PFOA-frei“ und eine „nachhaltige“ Fußmatte von Vorwerk,deren einziger Vorteil es ist,bei 30 Grad Celsius waschbar zu sein.

Jürgen Resch,Bundesgeschäftsführer der DUH: „Anstatt Produkte oder das Geschäftsmodell wirklich umwelt- und klimafreundlich zu gestalten,gehen Unternehmen den Weg der Täuschung. Verbraucherinnen und Verbraucher werden in den vorliegenden Fällen mit allgemeinen,falschen und selbstverständlichen Werbeaussagen über angebliche Umweltvorteile in die Irre geführt. Wir gehen dagegen rechtlich vor und haben bislang alle rechtskräftigen Verfahren gegen Greenwashing gewonnen. Falsche Klimaneutralitätsversprechen,die sich auf untaugliche Kompensation stützen,hat die EU auf unseren Druck hin sogar gesetzlich verboten.“

28 weitere Unternehmen hat die DUH dazu aufgefordert,ihre irreführende Werbung zu unterlassen. Dabei geht es unter anderem um „regional“ vermarktete Produkte aus Spanien,„umweltfreundliches Erdgas“ oder von Unternehmen an sich selbst vergebene „Umweltsiegel“.

Karoline Borwieck,die die DUH in den Verfahren vertritt: „Die Gerichte bis hoch zum Bundesgerichtshof bekräftigen bei Umweltschutzwerbungen einen besonders strengen Maßstab. Wir führen gezielt Verfahren gegen eklatante Fälle der Irreführung – für mehr Transparenz und echten Verbraucher- und Umweltschutz.“

In mittlerweile über 100 Verfahren ist die DUH erfolgreich gegen verbrauchertäuschende Werbung vorgegangen – zuletzt vor wenigen Wochen gegen das Greenwashing von Apple: Das Landgericht Frankfurt untersagte dem Technologiekonzern,drei seiner Smartwatch-Modelle wie bisher als „CO2-neutrale Produkte“ zu vermarkten (Az. 3-06 O 8/24).

Agnes Sauter,Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung der DUH: „Der Markt wird mit Irreführungen überschwemmt und Unternehmen suchen immer neue Schlupflöcher. Wir halten mit unseren Klagen und neuen Verfahren dagegen. Wir fordern eine Vorab-Überprüfung von umweltbezogenen Werbeaussagen. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen,dass die gerade auf Eis liegenden Verhandlungen zur Green Claims Directive,in der genau das vorgesehen ist,zügig abgeschlossen werden.“

Link:

Liste mit den neuen Verfahren: https://l.duh.de/250915c

PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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