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Streik-Utensilien (3D-Illustration): Betriebliche Vereinbarungen bleiben gültig

Foto: Torsten Asmus / iStockphoto / Getty Images

Weihnachtsgeldkürzung wegen Streiks? Bei einer entsprechenden Regelung im Betrieb ist das möglich,entschied das Arbeitsgericht Offenbach (Az.: 10 Ca 57/25). Auf den konkreten Fall weist der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin.

In dem Fall hatten Mitarbeiter eines Unternehmens an einem Streik teilgenommen. Als Konsequenz hatte die Geschäftsleitung das Weihnachtsgeld um 1/60 pro Streiktag gekürzt. Die Grundlage dafür bot eine Betriebsvereinbarung,nach der bei Fehlzeiten – egal aus welchem Grund – die Sonderzahlung anteilig gekürzt wird.

Neutrale Regelung macht es möglich

Mehrere Beschäftigte klagten dagegen mit der Begründung,dass Streiks nicht zu Sanktionen führen dürften. Erfolglos: Laut Arbeitsgericht ist so eine Kürzung möglich,solange sie auf einer neutralen Regelung in einer Betriebsvereinbarung beruht. Das war hier der Fall.

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Somit können Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld reduzieren,vorausgesetzt,es gibt im Betrieb eine entsprechende Kürzungsregelung. Entscheidend ist laut VDAA,dass diese alle Fehlzeiten gleich behandelt,ob sie nun durch Krankheit,unbezahlten Urlaub oder eben Streik entstehen.

mik/dpa

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