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Neue Kandidaten für Frühphasenförderung ausgewählt

2025-10-23 HaiPress

Neun innovative Unternehmen haben mit ihrem Produkt sowie ihrer Geschäftsidee überzeugt und können sich nun für die Frühphasenförderung des Landes bewerben. Geförderte Unternehmen erhalten in der Regel 160.000 Euro.

Neun junge und innovative Unternehmen können sich ab sofort für die Aufnahme ins Frühphasenförderprogramm Extern:Start-up BW Pre-Seed(Öffnet in neuem Fenster) des Ministeriums für Wirtschaft,Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und der Extern:L-Bank(Öffnet in neuem Fenster) zu bewerben. Das hat die jüngste Auswahlrunde des dafür zuständigen Entscheidungsgremiums ergeben. „Diese neun Unternehmen haben mit ihrem Produkt und ihrer Geschäftsidee überzeugt und haben realistische Aussichten,sich zu festigen,sich weiterzuentwickeln und langfristig am Markt erfolgreich zu sein. Unsere Pre-Seed-Förderung in Start-up BW kann ihnen dabei eine wertvolle Hilfe sein“,sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut,Ministerin für Wirtschaft,Arbeit und Tourismus.

Die ausgewählten Unternehmen

Folgende Unternehmen können sich jetzt für Start-up BW Pre-Seed bewerben:

Extern:datin GmbH(Öffnet in neuem Fenster),Karlsruhe – Entwicklung,Vertrieb und Wartung von Softwarelösungen sowie KI-Anwendungen für das wissenschaftliche Daten- und Wissensmanagement

Extern:Ecalia GmbH(Öffnet in neuem Fenster) in Gründung,Stuttgart – Herstellung und Verkauf technologisch innovativer Kompressoren zur Steigerung der Energieeffizienz beispielsweise beim Betrieb von Wärmepumpen

Extern:INCLUSYS UG(Öffnet in neuem Fenster),Würzburg – Entwicklung und Vertrieb von Produkten („Zeitkompass“-Watch und -App) zur Unterstützung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen. „Zeitkompass“ hilft bei der Planung und Gestaltung des Alltags

Extern:Nono(Öffnet in neuem Fenster),Bötzingen – Dienstleistungsanbieter für die Digitalisierung im Amateursport,insbesondere bei der Einführung digitaler Zahlungsmethoden im Vereinswesen

Extern:pi-optimal UG(Öffnet in neuem Fenster),Reutlingen – Softwareentwicklung im Bereich dateneffizienter KI-Systeme (Reinforcement Learning in einer synthetischen Umgebung)

REVAMP CDI GmbH in Gründung,Aalen – Entwicklung und Vertrieb von Software,IT-Beratung,Konfiguration und Inbetriebnahme von Industrie-/Steuerungssoftware

Extern:Roboloon UG(Öffnet in neuem Fenster),Stuttgart – Entwicklung von spezialisierten unbemannten Luftschiffen für die technische Inspektion von Stromleitungen und Eisenbahnstrecken aus der Luft

Extern:SQUR UG(Öffnet in neuem Fenster),Weingarten – Entwicklung einer autonomen KI-Anwendung,um die IT-Sicherheit in Unternehmen zu testen (Pentest)

Extern:WIRED3D GmbH(Öffnet in neuem Fenster),Tettnang – kosteneffizienter dreidimensionaler (3D-)Druck großformatiger Metallbauteile in einem selbst entwickelten Verfahren und auf selbst entwickelten 3D-Druckern

Über die formale Förderberechtigung des jeweiligen Unternehmens entscheidet die L-Bank auf Basis des gestellten Antrags. „Unser Ziel ist es,zukunftsfähigen jungen Unternehmen eine finanzielle Basis zu geben,um sich zu festigen. Aber selbstverständlich müssen wir zunächst prüfen,ob sie die dafür nötigen formalen Voraussetzungen erfüllen“,betonte die L-Bank-Vorstandsvorsitzende Edith Weymayr.

Start-up BW Pre-Seed

Extern:Start-up BW Pre-Seed(Öffnet in neuem Fenster) ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft,Arbeit und Tourismus und der Extern:L-Bank(Öffnet in neuem Fenster),mit dem junge Unternehmen in einer sehr frühen Phase ihrer Existenz unterstützt werden. Die Fördersumme pro Unternehmen beträgt in der Regel 160.000 Euro. Diese Summe wird von einem Co-Investor um einen Betrag zwischen mindestens 40.000 Euro und maximal 160.000 Euro ergänzt. In Einzelfällen ist eine Verdoppelung der Gesamtförderung auf maximal 640.000 Euro möglich. Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind der innovative Charakter der Geschäftsidee oder des Produkts,der Baden-Württemberg-Bezug des Extern:Start-ups(Öffnet in neuem Fenster) für den gesamten Förderzeitraum und die Betreuung durch einen Betreuungspartner. Dem zentralen Entscheidungsgremium,das die grundsätzliche Förderfähigkeit eines Start-ups beschließt,gehören Vertreterinnen und Vertreter des Wirtschaftsministeriums,der L-Bank,des Betreuungspartners und der Landesgesellschaften beziehungsweise landesnahen Beteiligungen an.

Förderung

Wirtschaft

Start-ups

Digitalisierung

Künstliche Intelligenz

PM Ministerium für Wirtschaft,Arbeit und Tourismus

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