2025-11-07 HaiPress
In mehreren Musterverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt,dass finanzielle Soforthilfen,die das Land Baden-Württemberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe und Selbstständige ausgezahlt hat,nicht zurückgezahlt werden müssen,wenn sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden. „Trotzdem ist CDU-Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut bislang nicht bereit,schon zurückgezahlte Beträge zu erstatten,auch wenn die Rückforderungen offenkundig rechtswidrig waren“,kritisiert der Geislinger Landtagsabgeordnete Sascha Binder.
„Stattdessen beharrt die Wirtschaftsministerin auf einer rechtswidrigen Praxis,obwohl das Land in Musterprozessen durch alle Instanzen verloren hat“,sagt Binder. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für Unternehmen,Handwerker,Gewerbetreibende,die in der Pandemie alles am Laufen hielten. Und mit den rechtswidrigen Rückforderungen wird jetzt unserer Wirtschaft massiv Geld entzogen“. Laut Aussage der CDU-Wirtschaftsministerin handelt es sich landesweit um bis zu über 60.000 Fälle und eine Gesamtsumme von bis zu 430 Millionen Euro.
„Die SPD setzt sich dafür ein,dass die Landesregierung auf alle rechtswidrig beanspruchten Rückzahlungen verzichtet,sofern die Gelder vor dem 8. April beantragt wurden. Das schließt ausdrücklich auch bestandskräftige Fälle mit ein,in denen Unternehmen im Vertrauen auf rechtmäßiges staatliches Handeln Soforthilfen schon zurückgezahlt haben“,erklärt Binder. „Dabei sind für uns die Erfahrungen betroffener Betriebe wichtig – und auch im Landkreis Göppingen gibt es viele Betroffene.“
Binder: „Wer seine Soforthilfe bis zum 7. April 2020 beantragte und später Rückforderungen erhielt,kann seine Erfahrungen mit uns teilen,damit wir ein Bild über die Lage vor Ort bekommen“. Die SPD-Landtagfraktion hat dazu im Internet das Portal „Rechtswidrige Corona-Rückforderungen stoppen“ eingerichtet,das man unter: https://www.spd-landtag-bw.de/rechtswidrige-corona-rueckforderungen-stoppen/ erreichen kann.
„Egal ob geklagt wurde oder nicht,egal ob die Rückzahlung noch aussteht oder schon geleistet wurde. Das Missmanagement der CDU-Wirtschaftsministerin rund um die Corona-Soforthilfen muss ein Ende haben,und die Betroffenen in unserem Landkreis haben das gute Recht auf Klarheit,das Geld,das ihnen zusteht – und ein Ende der oft jahrelangen Scherereien mit dem Land,das in diesen Fällen einfach im Unrecht ist“,so Binder.
PM Büro Sascha Binder,MdL
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