2025-12-02 HaiPress
Die neue Bundesregierung hat im Oktober 2025 beschlossen,das „Aktivrentengesetz“ auf den Weg zu bringen,das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Die Regelung sieht vor,dass Rentnerinnen und Rentner,die nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze freiwillig weiterarbeiten,bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Das bedeutet eine jährliche Entlastung von bis zu 890 Millionen Euro für die Betroffenen.
Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Maßnahme gegen den Fachkräftemangel aussieht,entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als problematische Benachteiligung: Die Aktivrente gilt ausdrücklich nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige,Freiberufler,Beamte,Minijobber sowie Land- und Forstwirte sind von der Steuerbefreiung explizit ausgeschlossen.
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat daher in seiner Mitteilung am 7. November die Bundesregierung scharf kritisiert und,zusammen mit weiteren Verbänden,eine Petition gestartet,um die Einbeziehung von Selbstständigen und Freiberuflern zu erreichen. Auch andere Berufsverbände fordern die Erweiterung der Regelung. Der BFB argumentiert,dass die Aktivrente zwar Menschen motivieren will,länger zu arbeiten,aber eben nicht die Freiberufler,obwohl gerade in den Freien Berufen der Mangel an Fachkräften eklatant sei.
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Grünen geantwortet,dass zunächst nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte profitieren sollen. Eine Evaluierung ist zwei Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen,bei der geprüft werden soll,ob die Regelung auch auf andere Erwerbsformen ausgeweitet wird. Am Montag,1.12. wird es eine öffentliche Expertenanhörung des Finanzausschusses zum Gesetzesentwurf geben. Am Freitag,5.12. finden die zweite und dritte Lesung im Bundestag statt. Noch am gleichen Tag soll dann die entscheidende Abstimmung des Bundestags über das Aktivrentengesetz folgen.
Aus Sicht des BFB ist diese Regelung ein weiteres Beispiel dafür,dass die Politik die spezifischen Bedürfnisse der freien Berufe nicht ausreichend berücksichtigt. Gerade ältere Freiberufler,die über jahrzehntelange Expertise verfügen und ihre Tätigkeit auch nach der Regelaltersgrenze fortsetzen möchten,werden durch diese Regelung gegenüber Angestellten deutlich schlechter gestellt.
In diesem Kontext rufen mehrere Verbände,wie z. B. der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) zur Teilnahme an der Petition „Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!“ auf. Die Petition läuft noch bis zum 14. Dezember.
PM Freelance-Market International GmbH
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