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Nach jahrelangem Streit Bundesfinanzhof hält Grundsteuerreform für verfassungsgemäß

2025-12-11 https://www.spiegel.de/wirtschaft/bundesfinanzhof-haelt-grundsteuerreform-fuer-verfassungsgemaess-a-366f3470-7d49-4606-b8e2-b2b8919e10d5 HaiPress

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Der Bundesfinanzhof in München

Foto: Peter Kneffel / dpa

Der Bundesfinanzhof hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform. Demnach ist es unproblematisch,dass die Behörden die Bodenrichtwerte zur Bewertung von Immobilien heranziehen,die von Gutachterausschüssen ermittelt werden. Eine gewisse Ungenauigkeit,die sich in einem sogenannten pauschalierenden Masseverfahren nicht vermeiden lässt,verstößt nicht gegen den Verfassungsgrundsatz,gleiches gleich zu bewerten.

Deutschlands höchstes Finanzgericht sieht nämlich in der Verwendung von pauschalen Durchschnittswerten keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das verkündete der 2. Senat des BFH unter Leitung seiner Vorsitzenden Richterin Franceska Werth. Pauschale Festsetzung bedeutet,dass die Finanzämter nicht Mieteinnahmen und Bodenwert für jede Wohnung einzeln ermitteln müssen,sondern sich mit Durchschnittswerten begnügen dürfen. Dies sei »verfassungsrechtlich vertretbar«,sagte Werth.

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden,nach jahrelangem Streit über die Grundsteuerreform. In den drei Fällen,die der BFH verhandelt hat,hatten Immobilieneigentümer aus Köln,Berlin und Sachsen gegen die Reform geklagt,die seit Anfang des Jahres gilt. Bereits in der ersten Instanz hatten die Kläger verloren.

Das Grundsteuergesetz trifft direkt oder indirekt die gesamte Bevölkerung. Zwar müssen nur Eigentümer die Steuer zahlen. Doch legen Vermieter die Kosten üblicherweise auf ihre Mieter um. Das bei vielen Eigentümern unpopuläre Gesetz verstößt nach Einschätzung des Augsburger Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof gegen den Gleichheitsgrundsatz,weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen.

Auf anderen Wegen vors Bundesverfassungsgericht?

In allen drei Verfahren geht es um das sogenannte Bundesmodell,das in elf Bundesländern gilt. Baden-Württemberg,Bayern,Hamburg,Hessen und Niedersachsen haben eigene Regelungen getroffen. Auch gegen diese Ländergesetze gibt es zahlreiche Klagen.

Zwei der drei vor dem BFH verhandelten Klagen wurden vom Bund der Steuerzahler und dem Immobilieneigentümerverband Haus und Grund unterstützt. Beide Verbände haben bereits im Vorfeld bekundet,die Grundsteuer auf jeden Fall vors Bundesverfassungsgericht bringen zu wollen. Da der BFH die Regelung nun nicht dort vorlegen wird,dürften es die Verbände auf anderen Wegen versuchen.

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Nach Angaben Kirchhofs hatten bundesweit 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt. Vor den 18 Finanzgerichten haben bislang mehr als 2000 Immobilieneigentümer geklagt. Viele dieser Klagen sind bereits abgewiesen.

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.

Ausgangspunkt alte Steuerdaten

Notwendig war die Neuregelung der Grundsteuer,weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die alte Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zugrunde liegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden,im Osten seit 1935. Das hatte große Ungleichheiten bei der Besteuerung zur Folge.

mamk/dpa

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