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Handgepäck im Flugzeug: Abgeordnete wollen freie Handgepäckstücke bis sieben Kilogramm

Foto: Michael Barajas / Shutterstock

Fluggäste sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments ein Recht auf ein freies Handgepäckstück erhalten. Dafür sprachen sich die Abgeordneten mit großer Mehrheit fraktionsübergreifend aus. Bevor neue Regeln in Kraft treten können,muss allerdings noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden.

Bisher erlauben manche Airlines als kostenloses Handgepäck nur einen sehr kleinen Gegenstand,für alles andere muss extra gezahlt werden.

Fluggäste sollen dem Vorschlag des Parlaments zufolge künftig ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche,einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen.

Das Handgepäckstück soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und alle drei Kantenmaße (Länge,Breite und Tiefe) zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein.

Geld für Verspätungen

Das Parlament hat sich außerdem dafür eingesetzt,dass Reisende bei Verspätungen ähnlich entschädigt werden wie bisher. Der Vorschlag sieht bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:

300 Euro bei 1500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro)

400 Euro bei bis zu 3500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro)

600 Euro bei mehr als 3500 Kilometer Entfernung (bisher: 600 Euro)

Voraussetzung ist,dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa Krieg,bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen.

Die Mehrheit der EU-Verkehrsminister hatte sich dagegen im Juni dafür ausgesprochen,dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung entschädigt werden und mit je nach Entfernung niedrigeren Beträgen.

Um die Regelungen festzuschreiben,muss ein Kompromiss gefunden werden. Die Beteiligten versuchen schon seit Jahren,sich zu einigen – bisher erfolglos.

Verbraucherschützer und Luftfahrtindustrie uneins

Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc will,dass es bei der Dreistundengrenze bleibt. Würde die Grenze auf vier oder sechs Stunden hochgesetzt,hätten viele Passagiere keinen Anspruch mehr auf Entschädigung – 60 Prozent der jetzt Betroffenen,hat der Verband ausgerechnet.

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Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) blickt dagegen kritisch auf die vorgesehenen Anpassungen und argumentiert mit den Kosten,die sich auch durch höhere Ticketpreise bemerkbar machen würden.

kko/dpa

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