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ADAC-Helikopter bei einer Luftrettungsübung in Bayern (2025)

Foto: Malin Wunderlich / dpa

Die ADAC-Luftrettung warnt vor negativen Folgen des geplanten Krankenkassen-Sparpakets. »Sollte der Gesetzentwurf unverändert umgesetzt werden,drohen mittelfristig Einschränkungen von Leistungen oder sogar die Schließung einzelner Luftrettungsstationen«,sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung,Frédéric Bruder. Das gefährde die flächendeckende Einsatzfähigkeit der Luftrettung.

Besonders betroffen wären demnach ländliche und strukturschwache Regionen,in denen die Luftrettung häufig eine entscheidende Rolle bei lebensbedrohlichen Notfällen spielt,weil es dort weniger Rettungswachen und Krankenhäuser gebe.

Rund 50.000 Flüge pro Jahr

»Beim Entwurf der Reform sind die absehbaren Folgen für die Notfallversorgung offensichtlich nicht ausreichend berücksichtigt worden«,kritisiert Bruder. Eine Korrektur sei dringend erforderlich.

Ihm geht es dabei um eine im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung von Vergütungssteigerungen. Die Koalition setzt dabei – den Empfehlungen von Experten folgend – auf eine »einnahmen-orientierte Ausgabenpolitik«. Damit die Kassen nicht mehr Geld ausgeben,als sie einnehmen,sollen sich die Vergütungen für Leistungserbringer wie die Luftrettung,aber auch Ärzte und Krankenhäuser nicht am Wachstum der sogenannten Grundlohnrate orientieren.

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670 ADAC-Notärzte im Einsatz

Gleichzeitig stiegen die Anforderungen an die Luftrettung durch immer längere Transportwege für die Patienten. »Mehr Verantwortung und mehr Einsätze bei gleichzeitig gedeckelter Finanzierung – das steht in einem klaren Widerspruch«,so Bruder.

Vergangenes Jahr flog die ADAC-Luftrettung nach eigenen Angaben knapp 49.000 Einsätze,das waren minimal weniger als im Jahr 2024. Für sie und ihre Tochterunternehmen arbeiten bundesweit rund 1500 Menschen,darunter 180 Piloten und rund 670 Notärzte.

Das Sparpaket soll für stabile Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen sorgen. Geplant sind darin Ausgabenbremsen bei Praxen,Kliniken und Pharmabranche,aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.

beb/dpa

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