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Vorwurf der illegalen Preisabsprachen Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Reifenhändler

2026-07-22 https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/autoreifen-kartellamt-verhaengt-millionenstrafe-gegen-haendler-a-27b8aa52-10fe-4f8d-bda5-b7f4c272b744 HaiPress

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Reifen in einem Lager

Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Das Bundeskartellamt hat wegen unerlaubter Preisbindungen beim Vertrieb von Reifen Geldbußen in Höhe von insgesamt 11,9 Millionen Euro verhängt. Die Behörde wirft drei Unternehmen vor,die Preisbildung beim Vertrieb von Reifen der Marken Maxxis und CST auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt zu haben. Dazu sei eine sogenannte Margengarantievereinbarung geschlossen worden,die den Großhändlern eine bestimmte Marge je verkauftem Reifen zugesichert habe.

Die Geldbußen wurden den Angaben zufolge verhängt gegen:

die Maxxis International GmbH mit Sitz im schleswig-holsteinischen Dägeling,

die Best4Tires Berlin GmbH

und die Reifen Müller GmbH & Co. KG aus dem unterfränkischen Hammelburg sowie einen Verantwortlichen.

Maxxis sei Alleinimporteurin von Reifen des taiwanischen Herstellers Cheng Shin Rubber Ind. Co. Ltd. in Deutschland. Dazu gehörten unter anderem Reifen der Marken Maxxis und CST. B4T Berlin und Reifen Müller sind Reifengroßhändler.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte,»vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher«. Das Bundeskartellamt verfolge diese seit Anfang der Siebzigerjahre verbotenen Praktiken konsequent. »Margengarantievereinbarungen« sind Mundt zufolge dann kartellrechtswidrig,»wenn sie – wie hier – Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken«.

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Bei der Höhe des Bußgelds wurde den Angaben zufolge mildernd berücksichtigt,dass Maxxis und B4T Berlin bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert hätten. Maxxis und Reifen Müller haben demnach einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Die Bußgeldbescheide seien noch nicht rechtskräftig. Gegen sie könne Einspruch eingelegt werden,über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheide.

ptz/dpa

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