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Bundesgesundheitsministerin Warken: Versicherte sollten prüfen,ob sich ein Kassenwechsel lohnt

Foto: Christoph Soeder / dpa

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen nächstes Jahr auf 2,9 Prozent festlegen. Das sagte Warken laut einem Bericht der »Rheinischen Post«

.

Demzufolge erklärte die Ministerin,es sei ihre Aufgabe,gemeinsam im sogenannten Schätzerkreis mit den Kassen und anderen Experten festzulegen,wie hoch der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitrag zu erwarten sei. »Und den werden wir auf 2,9 Prozent festlegen und veröffentlichen.«

Reserven erhöhen laut Kassen Beiträge

Eigentlich muss das Ministerium laut Gesetz die Orientierungsmarke bis zum 1. November bekannt geben. Die Festlegung verzögert sich nun wie schon im Vorjahr leicht. Die anvisierten 2,9 Prozent entsprechen dem aktuellen Niveau und basieren auf den Berechnungen des Schätzerkreises. Zur Entlastung der Kassen hatte Warken vor Kurzem ein Sparpaket im Umfang von zwei Milliarden Euro durch den Bundestag gebracht.

Die Krankenkassen warnen dennoch vor einem höheren Satz bei den Beitragserhöhungen. Demzufolge könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2026 über drei Prozent steigen. Grund dafür sei unter anderem,dass die Schätzungen nicht berücksichtigt würden,wenn Kassen ihre Reserven auf gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveaus auffüllen müssen. Für das laufende Jahr hatte das Ministerium den Wert ursprünglich auf durchschnittlich 2,5 Prozent festgelegt. Tatsächlich liegt er mittlerweile bei 2,9 Prozent.

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Warken erklärte die unterschiedlichen Zusatzbeiträge damit,dass die finanzielle Lage der einzelnen Kassen unterschiedlich sei. »Da Wettbewerb unter den Kassen herrscht,muss jede einzelne schauen,wie sie mit ihren Einnahmen und Ausgaben wirtschaftet«,sagte die Ministerin. Versicherte sollten prüfen,ob sich ein Kassenwechsel lohnt. »Beitragssatz und Leistungen sollten immer abgewogen werden.«

Die Politik kann keine stabilen Beiträge bei den Kassen festlegen. Über die konkreten Zusätze für 2026 entscheiden die Krankenkassen in den nächsten Wochen individuell. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags steht Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. Erst Anfang 2025 hatten viele Kassen ihre Beiträge deutlich angehoben.

tsc/dpa/Reuters

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