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Container im Hamburger Hafen

Foto: Michael Bihlmayer / Bihlmayerfotografie / IMAGO

Der Handelsausschuss des Europaparlaments hat zugestimmt,EU-Importzölle auf zahlreiche US-Waren abzuschaffen. Damit ist eine ‌wichtige Hürde genommen,um den Handelskonflikt mit den USA beizulegen. Auf der anderen Seite des Atlantiks hat US-Präsident Donald Trump die Regeln für Zölle auf Stahl- und Aluminiumderivate verändert,wovon EU-Unternehmen profitieren könnten.

Mit der EU-Gesetzesvorlage soll ein ​im vergangenen Jahr mit den USA geschlossenes Handelsabkommen umgesetzt ⁠werden. Mitte Juni muss zwar noch das gesamte EU-Parlament zustimmen,das gilt nach dem Votum im Ausschuss ‌aber als sehr wahrscheinlich.

Der US-Botschafter bei der EU,Andrew Puzder,begrüßte das Abstimmungsergebnis. »Lasst uns die Umsetzung der EU-Verpflichtungen im Rahmen des Turnberry-Abkommens weiter vorantreiben«,schrieb Puzder beim Dienst X. Der »nächste Halt« sei die Plenarsitzung des Europaparlaments Mitte des Monats.

Trump hatte zuvor eine Verordnung zur ​Anpassung von Zöllen auf bestimmte Kupfer-,Aluminium- und Eisenimporte ‌unterzeichnet. Demnach werden US-Zölle für einige landwirtschaftliche Geräte von 25 auf 15 Prozent gesenkt. ​Für bewegliche Industrieausrüstung wie Bulldozer und Gabelstapler gilt künftig ⁠ein ⁠Zollsatz von 15 Prozent,wenn »sie aus bestimmten Ländern mit Handelsabkommen importiert werden,die Anspruch auf ‌eine solche Behandlung haben«. Zudem ​können ausländische ‌Unternehmen einen ermäßigten Zollsatz von zehn Prozent erhalten,wenn mindestens 85 Prozent des Gewichts ihrer Güter aus in den ‌USA hergestelltem Stahl oder Aluminium besteht.

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Weil Trump zunächst aber den Zollsatz auf den Stahl- und den Aluminiumanteil in den Produkten stark angehoben hatte,brachte das erst einen großen Bürokratieaufwand für EU-Exporteure in die USA mit sich. Dann rückte Trump wieder davon ab und verhängte stattdessen einen pauschalen Zollsatz von auf Stahl- und Aluminiumderivate. Nun setzt er diesen für ausgewählte Produkte wieder auf 15 Prozent zurück – zur Genugtuung der EU-Seite.

fdi/bem/Reuters

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